über die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums Schweiz CHF 1'350.00. Die Parteien betreuen C___ alternierend, wobei jede Partei über einen eigenen Haushalt verfügt. Es rechtfertigt sich deshalb, für jede Partei den Grundbetrag für alleinerziehende Personen in die Bedarfsrechnung aufzunehmen. Für Kinder bis 10 Jahre – und damit für C___ – ist der Grundbetrag gemäss Richtlinien auf CHF 400.00 festzusetzen. Weil die Grundkosten für das Kind effektiv bei demjenigen Elternteil anfallen, der das Kind betreut, ist der Grundbetrag in der Berechnung nach Massgabe der Betreuungsanteile der Eltern aufzuteilen.