Gesuchsgegner: Der Gesuchsgegner hat im Jahre 2016 aus seiner hauptberuflichen Tätigkeit einen monatlichen Nettolohn von CHF 6'416.00 erzielt26. Hinzu kommen Mieteinnahmen aus der Vermietung einer Einlegerwohnung und eines Studios in J___. Die monatlichen Mieteinnahmen für die Einlegerwohnung belaufen sich auf CHF 1'200.00. Das Studio wird nur sporadisch vermietet. Vom 01.01.2017 bis 20.02.2017 hat der Gesuchsgegner insgesamt CHF 3'000.00 Mieteinnahmen erzielt. Aus seiner Tätigkeit als F___rat erhält der Gesuchsgegner schliesslich CHF 150.00 pro Sitzung27. Insgesamt ist einstweilen von einem Nettoeinkommen von CHF 8'500.00 auszugehen.