Ausgangspunkt der Bar- und Betreuungsunterhaltsermittlung bildet nach den vom Kantonsgericht verfolgten Berechnungsmethoden eine Gegenüberstellung der Einkommen und des Bedarfs der Beteiligten. In einem ersten Schritt gilt es nachfolgend das Einkommen der Parteien sowie deren Bedarf zu ermitteln. Erst in einem zweiten Schritt kann dann der Bar- und Betreuungsunterhalt konkret berechnet werden.