Der Gesuchsgegner lässt erwidern, gestützt auf den neuen Arbeitsvertrag lasse sich festhalten, dass die bisherige Annahme eines hypothetischen Einkommens von monatlich Fr. 5'000.-- angemessen und korrekt sei. Die zwischenzeitliche Reduktion des Einkommens könne nicht berücksichtigt werden (act. 33). Die Gesuchsgegnerin stand vom 20. Juni 2021 bis Ende September 2021 bei der Q. AG in einem Arbeitsverhältnis mit einem Netto-Lohn von rund Fr. 3'900.-- (act. 10/1, act. 25/11). Am 15. November 2021 hat sie eine andere Stelle angetreten; ihr dortiger Verdienst beträgt Fr. 5'250.-- brutto pro Monat (act. 31/13).