Die Unterhaltsbeiträge sind auf Fr. 1'500.-- für jedes Kind zu begrenzen. Zur Begründung kann auf die Ausführungen oben unter Erwägung 4.6.5 verwiesen werden. 4.6.8 Phase 8 (1. August 2016 bis 31. Dezember 2016) Vater Tochter Sohn Insgesamt Einkommen 8269 200 200 8669 familienrechtlicher Grundbedarf 2170 1035 1035 4240 Differenz 6099 -835 -835 4429