Der Grundbetrag beläuft sich für ein Kind bis zu 10 Jahren auf Fr. 400.-- und über 10 Jahren auf Fr. 600.-- (Ziffer I/4 der Richtlinien). Ab der Volljährigkeit ist der Grundbetrag auf grundsätzlich Fr. 1'200.-- zu erhöhen (vgl. Ziffer I./1 der Richtlinien; Urteil des Obergerichts O1Z 19 4 vom 7. Juni 2022 E. 2.3.5). Diese Abweichung ist gerechtfertigt, weil dem volljährigen Kind nach der neuen Praxis des Bundesgerichts kein Überschussanteil mehr zugesprochen wird (dazu oben Erwägung 4.2; MAIER/W ALDNER-VONTOBEL, a.a.O., S. 893). Der Grundbetrag von Fr. 1'200.-- gilt aber nur dann, wenn das volljährige Kind einen eigenen Haushalt begründet.