Beide Zulagen sind im Kanton Appenzell Ausserrhoden per 1. April 2020 erhöht worden: Die Kinderzulage auf Fr. 230.-- und die Ausbildungszulage auf Fr. 280.-- (Art. 5 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen, EG zum FamZG, bGS 822.41). Im Bereich der Kinderunterhaltsbeiträge ist das Gericht aufgrund der Offizialmaxime nicht an die Anträge der Parteien gebunden (Art. 296 Abs. 3 ZPO). Somit sind bei der Unterhaltsberechnung folgende Familienzulagen zu berücksichtigen: B1.: Juni 2011 bis Dezember 2017 Fr. 200.-- Kinderzulage Januar 2018 bis Juni 2019 Fr. 250.-- Ausbildungszulage