Dieser Wert liegt wesentlich über jenem der Vorjahre und muss als Ausreisser qualifiziert werden. Von durchschnittlichen Werten kann im Jahr 2017 ausgegangen werden. Für 2020 und die folgenden Jahre wird deshalb von Erträgen von Fr. 6'650.-- pro Monat ausgegangen. Von Bedeutung ist, dass für das Jahr 2018 angenommen wird, es seien keine Erträge aus der Verpachtung des Restaurants in R. erzielt worden (vgl. dazu auch die Ausführungen des Berufungsklägers im Verfahren ER2 12 133 [dort act. 206A S. 4 und act. 221 S. 12], den Entscheid des Gemeinderates R. [vom 18. Oktober 2017; Verfahren ER2 12 133: act.