In den Ferien, wenn sie auf K. seien, würde er gern mal mit seinem Vater Fussball spielen. Er könne sich vorstellen, dass sie das auch mal kurzfristig abmachen, wenn der Vater das wolle (Verfahren ER2 12 133 act. 111/78). In der Anhörung durch den Einzelrichter des Kantonsgerichts am 15. August 2018 sagte er aus, den Vater schätzungsweise 2 bis 3 Mal pro Jahr zu sehen. Zudem habe er über WhatsApp oder Telefon Kontakt mit seinem Vater. Für ihn stimme der Kontakt mit dem Vater so, wie es jetzt laufe. Eine strikte Regelung wäre zu einengend für ihn (Verfahren ER2 12 133 act. 190).