Die Mutter holt die Kinder am Feriendomizil am Ende der Ferien. Die Holpflicht weist die zeitlichen und finanziellen Aufwendungen zu geleichen Teilen zu. Anderweitige Vereinbarungen sind möglich. Aufenth. Bekl. CH: Bei Aufenthalten des Vaters in der Schweiz ist er jedes erste und dritte Wochenende im Monat, Freitag 19:00 Uhr bis Sonntag 20:00 Uhr, zum Umgang mit seinen Kindern auf seine Kosten berechtigt. Die Ankündigung muss mindestens 2 Wochen vor dem Abholen erfolgen.