Wenn eine juristische Person ihren unternehmerischen Zweck nicht (mehr) zu erfüllen vermag, ist sie nicht mittels staatlicher Hilfe aufrechtzuerhalten, sondern vielmehr letztlich zu liquidieren12. Dass einer mit nur beschränkter Verantwortlichkeit tätigen juristischen Person nicht gleichermassen wie einer natürlichen Person ein Existenzrecht zukommt, welches für die Gewährung der unentgeltlichen