Soweit sich der Berufungskläger auf den Beschluss der Bodenrechtskommission vom 29. Oktober 2014 (in dem der Berufungskläger als Pächter erwähnt ist) beruft, ist durch nichts belegt, dass er von den Berufungsbeklagten 1-5 tatsächlich zur Kenntnis genommen worden ist. Unklar ist, wem der eine Woche nach dem Tod der Erblasserin versandte Beschluss ausgehändigt worden ist. In den Akten finden sich dazu keine Hinweise. Von einer Anfrage bei der Post kann abgesehen werden, weil diese - was notorisch ist - eine Suche nur während längstens 360 Tagen (bei Geschäftskunden mit eigenem Konto) bzw. 180 Tagen (öffentliche Suche) ermöglicht.