Es sei das Grundbuchamt E___ anzuweisen, den Kläger als Eigentümer des Grundstücks Nr. 001, E___, nach Vorliegen der Erwerbsbewilligung gemäss BGBB im Grundbuch einzutragen und die Beklagten als Eigentümer zu streichen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten und unter solidarischer Haftbarkeit der Beklagten 1-5 und des Beklagten 6. Widerklage: 1. Die Widerklage sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten und unter solidarischer Haftbarkeit der Beklagten 1-5 und des Beklagten 6.