Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. 5. Die Fristen in diesem Verfahren stehen während der Gerichtsferien nicht still. 6. Zustellung am 17. Mai 2017 an: - Rechtsvertreter der Gesuchstellerin, mit Gerichtsurkunde - Rechtsvertreter des Gesuchsgegners, mit Gerichtsurkunde Der Einzelrichter: Der a.o. Gerichtsschreiber: Dr. iur. Manuel Hüsser MLaw Stefan von Aarburg