Grundbetrag: Der Grundbetrag dient zur Deckung der Auslagen für Nahrung, Kleidung und Wäsche einschliesslich deren Instandhaltung, Körper- und Gesundheitspflege, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Kulturelles sowie Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom und Gas. Für alleinerziehende Personen beträgt der Grundbetrag gemäss Richtlinien