Der Hauptgrund für diese Praxisänderung ist, dass der Bedarf von Eltern und Kindern nach den gleichen Grundsätzen festgelegt werden soll. Dadurch ist am ehesten sichergestellt, dass alle Beteiligten gleich behandelt werden. Bei der Methode der Existenzminimumsberechnung mit Überschussverteilung werden das Einkommen und der familienrechtliche Grundbedarf der Eltern und der Kinder ermittelt und einander gegenübergestellt6. Resultiert beim Kind ein Fehlbetrag – was regelmässig der Fall ist – müssen die Eltern dieses durch Leistung von Unterhaltszahlungen aus und im Verhältnis ihrer Überschüsse tilgen.