Der nicht anwaltlich vertretene Beschwerdegegner beantragt vor Obergericht, die Beschwerde sei abzuweisen unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWST) zulasten der Beschwerdegegnerin (recte: Beschwerdeführerin). Die Beschwerdeführerin beantragt die Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdegegners.