2.6. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass mit der vertraglichen Regelung der Zahlung von Annullationsgebühren eine Schuldanerkennung vorliegt, womit die Beschwerde abzuweisen ist. Dem Beschwerdegegner ist mangels glaubhaft gemachter Einwendungen der Beschwerdeführerin die provisorische Rechtsöffnung für CHF 2'672.00 nebst 5 % Zins seit 30. Juni 2023 zu erteilen.