Fotografien oder andere Dokumente, welche klare Hinweise auf die Mängel geben würden, wurden nicht eingereicht. Es wurden demnach keine Einwendungen glaubhaft gemacht, welche die Schuldanerkennung entkräften. Damit kann letztlich offen bleiben, ob die Beschwerdeführerin rechtmässig vom Vertrag zurückgetreten ist, da bereits der angegebene Grund für den Rücktritt nicht glaubhaft gemacht wurde. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass der Vertrag vom 11. Mai 2022 auch bei einem rechtmässigen Rücktritt der Beschwerdeführerin nicht einfach dahingefallen wäre. In diesem Fall wäre vielmehr eine Rückabwicklung des Vertrags durchzuführen.