SchKG I, 3. Aufl. 2021, N. 99 zu Art. 82 SchKG). Seite 8 Ein synallagmatischer Vertrag, also ein vollkommen zweiseitiger Vertrag, bei welchem die Pflicht zur Erbringung der eigenen Leistung grundsätzlich davon abhängt, dass die Gegenleistung vertragsgemäss erfolgt, stellt grundsätzlich keine vorbehaltlose Schuldanerkennung dar. Vorliegend war die Leistung des Beschwerdegegners im Zeitpunkt der Annullation noch nicht fällig. Der Beschwerdegegner hat laut Vertrag erst bei Antritt des Schullagers seine Leistung zu erfüllen.