Daraufhin habe die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 11. Mai 2023 per sofort den Vertragsrücktritt erklärt (Vertragsrücktritt infolge antizipierter Vertragsverletzung). Ab diesem Zeitpunkt würde kein Vertragsverhältnis mehr bestehen, woraus eine Annullationsgebühr gefordert werden könnte. Eine provisorische Rechtsöffnung sei deshalb nicht möglich (act. 1, S. 2 f.). Weiter macht die Beschwerdeführerin geltend, dass die im Beschwerdeverfahren eingereichten Beweismittel des Beschwerdegegners nicht zu