Im Vertrag wird neben den erwähnten Annullationsgebühren auch die Aufhebung des Mietvertrags durch den Vermieter im Fall eines Verkaufs der Liegenschaft geregelt. In diesem Fall schuldet der Vermieter dem Mieter weder Annullationsgebühren noch eine Entschädigung. Ein weiterer Fall der Vertragsauflösung wird unter dem Stichwort "Höhere Gewalt" geregelt. Danach kann der Vermieter den Vertrag ohne Weiteres auflösen und dem Mieter entstehen keine Ansprüche. Schliesslich wird geregelt, dass der Vermieter die Mieter bei Nichtbeachtung der Hausordnung nach Art. 257f OR sowie Art. 266g OR durch die Hausaufsicht fristlos wegweisen kann.