Die Annullationsgebühren erhöhen sich in Abstufungen. Je kurzfristiger die Beschwerdeführerin annulliert, desto höher sind die Gebühren. Aus den Akten geht nicht hervor, was die Parteien unter der Regelung verstanden haben. Der wirkliche Wille der Parteien lässt sich nicht feststellen. Damit ist die Vertragsklausel zur Ermittlung des mutmasslichen Parteiwillens aufgrund des Vertrauensprinzips auszulegen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 4A_511/2023 vom 22 März 2024 E. 3.1.2). Im Vertrag wird neben den erwähnten Annullationsgebühren auch die Aufhebung des Mietvertrags durch den Vermieter im Fall eines Verkaufs der Liegenschaft geregelt.