2.2.5. Im konkreten Fall ist zu prüfen, ob es sich bei der vereinbarten Annullationsgebühr um eine Schuldanerkennung handelt, also um den vorbehalts- und bedingungslosen Willen der Beschwerdeführerin, dem Beschwerdegegner die Annullationsgebühr zu bezahlen. Gemäss Vertrag haben die Parteien unter dem Stichwort "Annullationsgebühren" Folgendes vereinbart: