Seite 5 2.2.4. Vorab ist zu erwähnen, dass es sich beim Vertrag vom 11. Mai 2022, der als "Mietvertrag" betitelt ist, wohl um einen Beherbergungsvertrag handelt (LUCA BETTOJA, Der Gastaufnahmevertrag, Zürich 2000, S. 90 f.). Ein Beherbergungsvertrag ist kein reiner Mietvertrag, weil die Unterkunft – im Gegensatz zu der als Dauerverhältnis gedachten Wohnungsmiete – meist vorübergehend gewährt wird.