2. Provisorische Rechtsöffnung 2.1. Die Vorinstanz stellte im Urteil vom 25. Januar 2024 fest, dass sich die Beschwerdeführerin mit der Unterzeichnung des Mietvertrags vom 11. Mai 2022 verpflichtet habe, im Fall einer Annullation des Mietvertrags im Zeitraum von drei bis vier Monaten vor Mietantritt eine bestimmbare Geldsumme zu bezahlen. Es liege damit ein provisorischer Rechtsöffnungstitel vor (E. 3.1 des vorinstanzlichen Urteils). Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin handle es sich beim erklärten Rücktritt um eine Annullation im Sinne des Mietvertrags.