D. Mit Urteil vom 25. Januar 2024 erteilte die Einzelrichterin provisorische Rechtsöffnung für CHF 2'672.00 nebst 5 % Zins seit 30. Juni 2023 und wies das Gesuch im Mehrbetrag ab. Die Prozesskosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt (act. 9). Das auf Antrag begründete Urteil wurde am 31. Mai 2024 versandt.