C. Daraufhin ersuchte der Beschwerdegegner das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden mit Gesuch vom 8. Dezember 2023 um Erteilung der Rechtsöffnung für CHF 3'072.00 nebst 5 % Zins seit 30. Juni 2023 (act. 6/1). Die Beschwerdeführerin beantragte in der Gesuchsantwort vom 12. Januar 2024 die Abweisung des Gesuchs unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Gesuchstellers (act. 6/7).