Seite 2 des Hauses über den Zustand entsetzt seien (act. 6/8,11). Darauf antwortete der Beschwerdegegner, dass schon viele zufriedene Gruppen im Haus gewesen seien und immer wieder ins Begegnungszentrum kommen würden und die Jahrgangsleiterin ihre Erwartungen überdenken müsse (act. 6/8.11). Am 13. April 2023 forderte die Beschwerdeführerin den Beschwerdegegner auf, den Vertrag zu erfüllen. Sie würden die Miete nur antreten, wenn das Haus bis dann sauber und instand gestellt sei (act. 6/8.10).