A. Die Parteien haben am 11. Mai 2022 einen "Mietvertrag" unterzeichnet. Gemäss Vertrag mietete die Schule A. das Ausbildungs- und Begegnungszentrum "C." in D. vom 4. September bis 8. September 2023 für ein Schullager. Dafür wurde die Bezahlung von pauschal CHF 3'840.00 vereinbart. Der Mietvertrag sieht Annullationsgebühren vor: Bei einer Annullation, welche 3 bis 4 Monate vor Beginn erfolgt, sind nach Vertrag 80% der Übernachtungskosten geschuldet (act. 6/2.1). Mit E-Mail vom 11. April 2023 teilte die Jahrgangsleiterin der Schule A. dem Beschwerdegegner mit, dass sie nach Besichtigung