b) vor zweiter Instanz 1. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin datiert vom 12. Juni 2024 sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Dem Beschwerdegegner sei die provisorische Rechtsöffnung zu gewähren. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWST) zu Lasten der Beschwerdeführerin. Sachverhalt