b) vor zweiter Instanz 1. Der Entscheid der Vorinstanz sei aufzuheben. 2. Die provisorische Rechtsöffnung sei vollumfänglich abzuweisen. 3. Eventualiter sei die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entscheidungsfolgen zu Lasten des Beschwerdegegners. Rechtsbegehren des Beschwerdegegners