4. Prozesskosten 4.1 Vorliegend ist es trotz (teilweiser) Rückweisung nicht sachgerecht, von Art. 104 Abs. 4 ZPO Gebrauch zu machen, und die Verteilung der Kosten des Rechtsmittelverfahrens der Vorinstanz zu überlassen. Denn die grundsätzliche Frage der Verteilung der Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens ist oben in Erwägung 2.6 bereits entschieden worden (Vgl. JENNY, a.a.O., N. 11 zu Art. 104 ZPO).