2012, N. 4 ff. zu Art. 110 ZPO). Vorliegend stellt sich die Frage, ob den Beschwerdeführern die Prozesskosten gestützt auf Art. 106 ZPO oder in Abkehr vom Unterliegerprinzip (Art. 107 ZPO) haben auferlegt werden können. Dabei handelt es sich um eine Rechtsfrage, die vom Obergericht frei und nicht bloss auf Willkür hin zu prüfen ist (Vgl. BGE 143 III 46 E. 3).