D. Auf die Begründung der Parteistandpunkte wird, soweit notwendig, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen. Seite 4 Erwägungen 1. Prozessuales 1.1 Gestützt auf Art. 125 lit. c der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO, SR 272) werden die beiden Verfahren ERZ 24 28 und ERZ 24 32 vereinigt und in einem einzigen Urteil erledigt.