Seite 3 1. Den Klägern wird das dingliche Überbaurecht für die die gemeinsame Grundstückgrenze und den Grenzabstand überragende, Stützfunktion ausübende, Rühlwand gemäss Plan 1:50 Nr. 11500.120262, GEOINFO Vermessungen AG, vom 20. November 2022 eingeräumt. Der Plan bildet als Beilage integrierender Bestandteil des Urteils und der Grunddienstbarkeit Überbaurecht für Rühlwand/Stützmauer.