B. Am 3. März 2021 stellten A. und B. das Schlichtungsbegehren. Die Schlichtungsstelle erteilte am 5. Mai 2021 die Klagebewilligung. Am 7. September 2021 erhoben A. und B. Klage bei der Einzelrichterin des Kantonsgerichts. Nach einem einfachen Schriftenwechsel führte die Vorinstanz am 4. April 2023 einen Augenschein und anschliessend die Hauptverhandlung durch. Es folgte eine Sistierung zwecks Führung von Vergleichsgesprächen. Danach erstatten die Parteien schriftlich ihre Schlussvorträge. Die Vorinstanz hat ihr Verfahren mit Entscheid vom 12. Mai 2015 abgeschlossen. Darin wurde Folgendes festgelegt: