Die klägerische Parteientschädigung sei gemäss eingereichten Kostennoten vom 27. Juni 2023 und 19. Februar 2024 auf den Betrag von Fr. 9'788.-- zuzüglich MWST von Fr. 757.40, total Fr. 10'546.40, zu bemessen. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge für das Beschwerdeverfahren zulasten der Beschwerdegegnerin. Rechtsbegehren der Beklagten und Beschwerdegegnerin: