Es versteht sich von selbst, dass es sich beim Beweisrecht nicht um eine genaue Wissenschaft handelt. Alfred Bühler hat, wie auch andere Autorinnen und Autoren vor und nach ihm, mit der Angabe der Prozentzahl ein Bild bzw. Orientierungshilfe für das Beweismass präsentieren wollen. Beim Glaubhaftmachen müssen mindestens 51% für den Eintritt des Ereignisses sprechen und maximal 49% dagegen. Es genügt also für die Glaubhaftmachung, wenn die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines Ereignisses nur minim grösser ist als die Wahrscheinlichkeit für das Gegenteil.