In der Folge verlangte der Rechtsvertreter des Beschwerdegegners noch vor Einleitung des Prozesses Belege zur Vertragsänderung. Die Beschwerdeführerin begründete ihren Standpunkt in einer eineinhalbseitigen Antwort vom 4. November 2022 und legte dem Schreiben einen E-Mail-Austausch der Monate August 2020 und September 2020 bei. Im Rechtsöffnungsgesuch vom 15. November 2022 ist der Beschwerdegegner kurz auf die Einwendung eingegangen. Im Wesentlichen hat er bestritten, dass es zu einer Einigung über den Austausch des Kaufgegenstandes gekommen sei.