Seite 1/4 Gerichtsentscheid AR GVP 35/2023 Nr. 3864 serrhodischen Gerichte so vorgegangen, dass die gegenseitigen Entschädigungspflichten einander in Bruchteilen gegenübergestellt und verrechnet werden; der überwiegend obsiegenden Partei wird dann eine Entschädigung im Umfang des Saldos aus der Bruchteilsverrechnung zugesprochen (vgl. ZOTSANG, a.a.O., S. 197).