Immerhin gibt es Bestrebungen das Gesetz anzupassen. Vorgesehen ist die Möglichkeit eines vereinfachten Nachlassverfahrens und eines Konkursverfahrens in Form eines Sanierungsverfahrens vorzusehen (vgl. Vorentwurf des Bundesrats zur Änderung des Bundesgesetzes für Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen) vom 3. Juni 2022).