Seite 3 5.3 Hinsichtlich der Schulden verwies der Beschwerdeführer im vorinstanzlichen Verfahren auf den von ihm eingereichten Betreibungsregisterauszug vom 3. März 2023 (act. 3/4/2). Wie die Vorinstanz zutreffend festgehalten hat, liegen nicht getilgte Verlustscheine im Betrag von CHF 293'125.55 vor. Dazu kommen offene Betreibungen von über CHF 200'000.00, wobei sich davon Betreibungen mit einem Betrag von über CHF 30'000.00 im Stadium der Pfändung befinden.