4. Der Beschwerdeführer führt in seiner Beschwerde aus, er sei seit dem Konkurs 2014 in einer festen Anstellung mit einem Gehalt von netto CHF 5'750.00. Er könne garantieren und habe auch schon unter Beweis gestellt, dass er allen laufenden Kosten und Verpflichtungen nach einem Konkurs nachkommen könne. Hingegen sei es ihm aufgrund des krassen Missverhältnisses der Schulden zum Monatsbudget verunmöglicht, die bestehenden Schulden in einer absehbaren Zeit bzw. wenn überhaupt je zu tilgen. Bei der Insolvenzerklärung habe er materielle Aktiven sowie CHF 1'500.00 Erspartes angegeben, die nirgends ersichtlich seien. Zudem habe sich sein Vermögen von CHF 2'139.00 auf CHF 5'177.00 geändert.