O., N. 8 und 10 zu Art. 846 ZGB). Soweit die Beschwerdeführerin auf Rechtsprechung zu Art. 116 OR und auf Umstände, die im Zusammenhang mit Art. 116 OR zu beachten sind, hinweist, übersieht sie, dass sich Art. 116 OR mit der Vermutung des Nicht-Vorliegens der Novation befasst, vorliegend aber Art. 855 Abs. 1 aZGB massgebend ist, der als lex specialis die Vermutung des Vorliegens der Novation festlegte. Schliesslich ergibt sich aufgrund des Besitzes der Beschwerdegegnerin am Inhaber-Schuldbrief die gesetzliche Vermutung (Art. 930 Abs. 1 ZGB), dass die Beschwerdegegnerin den Titel als direkte Grundpfandgläubigerin zu vollem Eigentum erhalten hat (derselbe, ZGB II, a.a.O., N. 71 zu Art.