Urteil des Einzelrichters des Obergerichts, 18.04.2023, ERZ 23 10 Sachverhalt: Mit öffentlich beurkundetem Vertrag vom 24. März 2011 räumte die Einwohnergemeinde E. der Genossenschaft S. ein selbständiges und dauerndes Baurecht auf dem Grundstück Nr. 38 in E. für den Bau einer Anlage ein. Am gleichen Tag verpflichtete sich die Einwohnergemeinde E. zudem zur Gewährung von zwei Darlehen über insgesamt Fr. 900'000.-- (Fr. 700'000.-- als verzinsliches und rückzahlbares, Fr. 200'000.-- als zinsloses Darlehen). Die Einwohnergemeinde E. erhielt als Sicherheit einen auf dem Baurechtsgrundstück lastenden In- haber-Schuldbrief über Fr. 900'000.-- im ersten Rang.