Seite 2 Organe der Beschwerdeführerin haben an Schranken die Verlängerung der Nachlassstundung verlangt. Am 14. November 2022 hat der Einzelrichter die Nachlassstundung widerrufen. Gleichzeitig wurde angeordnet, dass die definitive Nachlassstundung bis zur Vollstreckbarkeit der Verfügung fortgesetzt werde; ebenso blieben die Sachwalter bis dannzumal im Amt.