Revisionsstelle der A. AG war ab 1. Oktober 2020 die E. AG in H. Diese erstattete im Mai 2021 gestützt auf Art. 729c OR Anzeige wegen offensichtlicher Überschuldung. Mit Verfügung vom 12. Juli 2021 stellte der Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden die Überschuldung der Gesellschaft fest, setzte den Entscheid über den Konkurs indessen aus und gewährte der A. AG für die Dauer von vier Monaten die provisorische Nachlassstundung. Am 11. November 2021 bewilligte der Einzelrichter die definitive Nachlassstundung für die Dauer von 6 Monaten. Am 11. Mai 2022 verlängerte der Einzelrichter die Stundung bis 12. November 2022.