Der Grund für diese Bezeichnung scheine darin zu liegen, dass das kantonale Steueramt alle Forderungen, auch Mahnspesen, unter der Rubrik direkte Bundessteuer zusammenfasse. Daraus könne jedoch nicht geschlossen werden, dass der betriebene Betrag von CHF 24.10 die direkte Bundessteuer darstelle. Denn wäre dies der Fall gewesen, hätte die kantonale Steuerverwaltung mit Schreiben vom 12. Oktober 2021 einen Betrag von CHF 24.10 plus neu zu berechnendem Zins einfordern müssen und nicht einen Betrag von CHF 25.00, der exakt der Höhe der Mahngebühr entspreche.