Die Auffassung der Beschwerdeführerin, es handle sich beim betriebenen Betrag um Mahnkosten, ist demzufolge unzutreffend. Entgegen der Meinung der Beschwerdeführerin erweist sich zudem auch die Mahnung vom 12. Oktober 2021 als korrekt, war doch total ein Betrag von CHF 25.00 offen.